Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
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Die Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit
Kommentare ohne Beschränkungen

Kommentare, die es falsch verstehen,
sich keine Beschränkungen aufzuerlegen



"Eisenhorn" und "Susuro" zeigen keine Achtung vor dem Grundgesetz.

Zitat aus der Zeit ( * )

"Eisenhorn"
»Die Palästinser solltne mal anfangen ihre eignen Probleme zu lösen
z.B: in dem sie die Gebiete unter ihrer Kontrolle mal ansatzweise gut verwalten.
Und due Menschenrechte
ich weiß nicht ob das mittlerweile so ein Running Gag bei Steinmeier besuchen geworden ist,
damit kommt er schon seit Jahren und es hat noch nie einer drauf gehört.
Vielleicht gibt er langsam auf....«


Derartige Kommentare fordern dazu heraus, die von der ZEIT angebotene Funktion MELDEN aufzurufen.

"MELDEN"

»Geehrte Redaktion,
wenn "Eisenhorn" hier meint, seine Verachtung für die Menschenrechte als "Running Gag" kundtun zu müssen, dann sollte ihm das nicht erlaubt werden.
Die ZEIT darf es nicht zulassen, daß in diesem Raum der Meinungsäußerung
eine Verachtung der Menschenrechte nicht den Schutz der Verfassung genießt.
Herzliche Grüße
Ihr Heinz Kobald«

Zitat der Antwort:

»Danke! Ihre Meldung wird an die Redaktion weitergeleitet.«
7. Mai 2017, 15 Uhr 34


Ich habe gewartet und dann nachgesehen - das Ergebnis war erfreulich.
Dienstag, 9. Mai 2017, 3 Uhr 48,

Zitat aus den Kommentaren: ( * )

"Eisenhorn"
»Entfernt.

Bitte äußern Sie sich sachlich und respektvoll.
Danke, die Redaktion/idg«


Diesen Anstands-Kodex verlangt nicht nur Herr Knigge.
Diese Forderung ist im Grundgesetz der Bundesrepublik niedergeschrieben.

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,
den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend
und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Und weiter geht es mit freimütigen Äußerungen.
Das aber hat Gottfried Benn nicht mit der Unerträglichkeit des Standpunktes gemeint.

Zitat aus der ZEIT: ( * )

"Susuro"
»Das war nicht nur diplomatisch ungeschickt,
sondern ein Versagen als Außenminister gleich am Anfang seiner sowieso kurzen "Karriere".
Nichts qualifiziert Gabriel für dieses Amt,
das viel zu wichtig ist um einem abgehalfterten Möchtegern-Kanzlerkandidaten
einen Versorgungsposten zu verscaffen.«


Auch das ist keine qualifizierte Meinungsäußerung im Sinne des Artikels 5 der Verfassung.

"MELDEN"

»Geehrte Redaktion!
Diese pöbelhafte Beschimpfung - mit "abgehalftert" und "Versorgungposten" von "Susuro" an den Herrn Außenminister Gabriel hat hier keinen Platz.
Das sollte die Redaktion der ZEIT derartigen "Möchtegern-Kommentierern" unmißverständlich zu verstehen geben.
Außerdem sollte die ZEIT von jedem Kommentierer den richtigen Namen angeben -
und kein Verstecken hinter Pseudo-Namen dulden.
Herzliche Grüße!
Ihr Heinz Kobald«

Zitat der Antwort:

»Danke! Ihre Meldung wird an die Redaktion weitergeleitet.«
7. Mai 2017, 15 Uhr 4


Ich habe gewartet und dann nachgesehen. Das Ergebnis war erfreulich.
Dienstag, 9. Mai 2017, 3 Uhr 56

Zitat aus den Kommentaren: ( * )

"Susuro"
»Entfernt
.
Bitte verzichten Sie auf polemische Behauptungen und Spekulationen.
Danke, die Redaktion/idg«


Ein Recht auf das Verbergen der wahren Identität habe ich in unserer Verfassung nicht gefunden.
Es besteht keine Vermutung, namenlose Kommentatoren könnten es für sich in Anspruch nehmen.

Trotzdem sage ich der Redaktion der ZEIT meinen Öffentlichen Dank.


9. Mai 2017 * Heinz Kobald


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( * ) Quelle: Sonntag, 7. Mai 2017, 14:05 Uhr
Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, AFP, raw
Steinmeier kritisiert israelische Reaktion auf Gabriel
Der Bundespräsident hat bei seinem Besuch in Israel
die Haltung von Sigmar Gabriel unterstützt.

"Wir sollten uns auch keine Beschränkungen auferlegen", sagte Steinmeier.