Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
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Die Explosivität des Sandes
am Strand von Beit Lahija
nur mit einer Steinschleuder, Foto: Reuters

Der Zerstörungswille der Hamas
steht als Zielscheibe
über dem Grab des Völkerrechts


Was immer auch medizinisch unnötig und ungewöhnlich angesehen wird, das kann ich als Nichtmediziner nach medizinischen Wertmaßstäben nicht beurteilen. ( * )
Habe ich mir jedoch einen Schiefer unter meine Haut tief in das Fleisch gestoßen, dann werde ich versuchen, mir diesen Schiefer heraus zu ziehen. Ohne einen Chirurgen danach zu fragen, ob das medizinisch unnötig oder gar ungewöhnlich ist. Aus Erfahrung weiß ich, daß ich mich in einer Haut ohne schmerzenden Schiefer wohler fühle. Sollte das medizinisch nicht relevant sein, dann verharre ich eben stur auf meinem Menschenverstand.

Was jetzt noch alles über die Explosionsfähigkeit des Sandes am Strand von Beit Lahija vermutet wird, ist ein sehr genaues Negativbild über den Entwicklungsprozeß in Palästina. ( * )

Israel bestimmt die Grausamkeiten.
Die Schuld dafür aber tragen die Palästinenser, jetzt besonders die Hamas, die Israel zerstören will.
Dieser Zerstörungs-Wille steht jetzt allein am Pranger der Weltpolitik.
Er ist der gebrandmarkte Platzhalter für einen anderen Akteur.
Er steht als die Zielscheibe für das dahinter begrabene Völkerrecht.

Für meine Sicht auf die Dinge halte ich mich lieber an Hegel:
Nur das Ganze ist die Wahrheit.

Das Ausmessen des ersten Blickwinkels wird durch zwei Jahreszahlen bestimmt: 1967 und 1987.
1967 begann Israel mit der Besatzung und Besiedlung eines fremden im Krieg eroberten Landes.
1987 gründete sich die Hamas - nach 20 Jahren einer menschenverachtenden Besatzung - und mit dem erklärten Willen, Israel zu zerstören.

Nun wird allein dieser "Zerstörungs-Wille" der Hamas als ausreichender Grund für einen Boykott einer demokratisch gwählten Regierung aufgebaut. Dieser Boykott hat zur Folge, daß eine in dem Gaza eingesperrte Bevölkerung von 1,3 Millionen Menschen dem Hunger nahe ist.
Zur Klarstellung:
Von einem ordentlichen Gericht können in einem rechtmäßigen Verfahren u.a. vollendete Straftaten verurteilt werden.

Als vollendete Verstöße gegen die IV. Genfer Konvention liegen u.a. vor:

1. Besiedlung von im Krieg erobertem Gebiet durch die Besatzungsmacht - Art. 49

2. Unterlassene Versorgung der Bevölkerung durch die Besatzungsmacht - Art. 55

3. Behinderung der Versorgung der Bevölkerung durch die Schließung von Grenzen - Art. 59

4. Schaffung von Arbeitslosigkeit - Art. 52

5.a. Mord an nicht an Kampfhandlungen beteiligten Personen durch sog. Gezielte Tötungen aufgrund von Vermutungen und nicht aufgrund von rechtmäßigen Verfahren vor Ordentlichen Gerichten - Art. 3 und 68

5.b. Mord an nicht an Kampfhandlungen beteiligten Personen durch sog. Selbstmordattentate auf dem Staatsgebiet der Besatzungsmacht durch Angehörige der Bevölkerung in den Besetzten Gebieten. - Art. 3

6. Zerstörung von Wohngebäuden in den Besetzten Gebieten durch die Besatzungsmacht ohne militärische Notwendigkeit - Art. 53

7. Inhaftierung von Personen durch die Besatzungsmacht in voraussichtlich 6.000 Fällen ohne rechtmäßiges Verfahren vor einem ordentlichen Gericht - Art. 71

Diese Verstöße werden bisher weder öffentlich genannt noch sind sie in einer vor Gericht erhobenen Klage aufgeführt.
Dementsprechend werden sie auch in keiner Weise verurteilt.

Von der Gemeinschaft der Unterzeichnerstaaten der IV. Genfer Konvention wird damit seit Jahrzehnten für die unter der Besatzung lebenden Bevölkerung ein Zustand aufrechterhalten, der die Anwendung des Völkerrechts vorenthält oder verweigert.
Was die Genfer Konvention an Schutz und Rechten gewährt, darf durch keine Vereinbarung "genommen" werden.

Dieser völkerrechtswidrige Zustand entspricht sinngemäß der in der Präambel der Menschenrechte beschriebenen Mahnung zur Einhaltung der Menschenrechte.

»Da die Anerkennung der angeborenen Würde und
der gleichen und unveräußerlichen Rechte
aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen
die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte
zu Akten der Barbarei geführt haben
,
die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, ...
da es notwendig ist,
die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen,
damit der Mensch nicht gezwungen wird,
als letztes Mittel zum Aufstand
gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, ...
«

Für die Bundesrepublik Deutschland gilt das Völkerrecht durch Art. 25 GG als Bestandteil des Bundesrechtes.
Die von der Regierung der Bundesrepublik erklärte "Verurteilung" der Besatzung und Besiedlung in Palästina genügt aber nicht der Forderung des Völkerrechts nach "Einhaltung und Durchsetzung".
Insofern mangelt es in der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland an den entsprechenden Handlungen, an denen das Einhalten und die Durchsetzung des Völkerrechts eindeutig in ihren Ergebnissen erkennbar und nachweisbar sind.

Was auch immer im Sinne des Völkerrechts mit der Forderung nach "Durchsetzung" zu verstehen ist, ist gewiß mehr als an die Isrealische Regierung die "Forderung" zu richten, die "Gezielten Tötungen" einzustellen. ( * )
Nachdem eine Anzahl von Gezielten Tötungen bereits vollendet sind, sind damit auch die Verletzungen des Völkerrechts begangen worden und liegen damit auch die strafbaren Handlungen vor.

Es ist daher bei den gegenwärtigen Bestrebungen in der Nah-Ost- Politik der Europäer, die allein mit dem Zerstörungs-Willen der Hamas begründet werden, keine Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu erkennen und folglich auch keine Ausgewogenheit in der Behandlung der beiden Streitenden Parteien nach den Forderungen des Völkerrechts.

Zwischen der Fatah an der Regierung und der Hamas an der Regierung steht als einziger Unterschied der Wille der Hamas zur Zerstörung Israels.
Die Ausführung dieses Willens ist in Anbetracht seiner tatsächlichen Verwirklichung zu relativieren.
Die Fatah hat Raketen auf das Staatsgebiet Israels abgeschossen und dort Selbstmordattentate ausgeführt. Sie wurde nicht mit einem Boykott ihrer Finanzen belegt. Auch dann nicht, als die Korruption der Fatah bekannt war und nach Arafats Tod nach dem Geld der EU für die Palästinenser gesucht wurde.

Im Gegensatz dazu stellt die gegenwärtige Jüdische Besiedlung seit vier Jahrzehnten eine tatsächliche und bedrohliche Zerstörung der Lebensfähigkeit für einen Staat Palästina dar. Während dem Willen der Hamas zur Zerstörung Israels keine entsprechenden Erfolge nachzuweisen sind.

Darum ist es zumindest nach den gültigen Maßstäben für die Angemessenheit nicht vertretbar, das Volk Palästinas noch weiter in ein Elend zu treiben, das nur durch die Landwünsche Israels hervorgerufen wird, die sich auch gegen das geltende Völkerrecht wenden.

Bliebe noch die Einordnung der Hamas als terroristische Vereinigung.
Von den UN selbst konnte noch keine verbindliche Definition des Begriffes "Terrorismus" aufgestellt werden. Insofern ist der auf die Hamas angelegte Bewertungsmaßstab einseitig vom sog. Demokratischen Westen erstellt worden.

Angewandter Terrorismus beinhaltet unbestritten die grobe Verletzung von Gesetzen, die zum Schutz und der Sicherheit des Lebens von Menschen, ihres Lebensraumes und ihres Eigentums bestehen. Eine Handlung, die gegen diese Gesetze verstößt, ist mit Bestrafung bedroht.

Angesichts der zahlreichen Verletzungen des Völkerrechts in diesem sog. "Konflikt" um Palästina ist ein einseitiges Vorgehen gegen die Hamas ein weiteres Unrecht. Die damit verbundenen Folgen ein weiteres Unrecht gegen das Volk von Palästina.

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( * ) »UN-Generalsekretär Kofi Annan forderte ( ... ) von Israel, die gezielten Angriffe auf Palästinenser einzustellen.
( ... )
Nach wie vor ungeklärt ist, wer am Tod der siebenköpfigen palästinensischen Familie Ghalija am Strand von Gaza Schuld trägt.
( ... )
Das Tel Aviver Krankenhaus Ichilov bezeichnete es als fragwürdig, dass palästinensische Ärzte Verwundeten Granatsplitter herausoperiert hätten, die nicht lebensbedrohlich gewesen seien.
Dies gilt als medizinisch unnötig und ungewöhnlich.
Die israelische Armee erklärt, die Explosion könnte ein Blindgänger der Armee verursacht haben, der vielleicht vor Wochen am Strand gelandet sei.
Es könne aber auch sein, dass Palästinenser einen Sprengsatz aus Blindgängern gebastelt hätten, um die israelische Marine an einer Landung zu hindern.«

Quelle: Süddeutsche Zeitung, Nr. 142, 23. Juni 2006, Seite 8
Israel will gezielte Angriffe auf Gaza fortsetzen
Nach der Tötung von Kindern und einer Schwangeren
fordern Menschenrechtsgruppen internationale Untersuchung
Von Thorsten Schmitz



27 Sivan 5766 * 23. Juni 2006 © Heinz Kobald